Die Covid-Pandemie hat zu einer deutlichen Vergrößerung der Schere zwischen Arm und Reich geführt. Steuergelder von uns allen wurden vor allem dazu verwendet, um die größten Vermögen und Großkonzerne zu retten. Ziel einer progressiven Politik muss es deshalb sein, die Krisenkosten fair zu verteilen und die wachsende Vermögensungleichheit zu bremsen.

Im Rahmen der Covid-Pandemie kam es zu einer massiven Umverteilung „von unten nach oben“. Zur Finanzierung der Hilfspakete und Unterstützungsprogramme für Konzerne wurden Steuermittel verwendet, die vor allem aus Arbeit stammen. Diese wird in Österreich hoch und progressiv (aufsteigend) besteuert. Die Spitze der Vermögenspyramide hat viel weniger beigetragen, da Vermögen (sowie das Einkommen aus diesen Vermögen) in Österreich besonders niedrig besteuert wird.

Von den Krisenmaßnahmen profitiert haben vor allem große Vermögen und Konzerne. Während die Menschen am unteren Ende der Verteilung mit minimalen Einmalbeträgen abgespeist wurden und zunehmend unter Druck gesetzt werden (man spricht dann von „Anreizpolitik“, etwa in Zusammenhang mit den geplanten Kürzungen bei der Arbeitslosenunterstützung), sind die größten Vermögen weitergewachsen. Das Vermögen der reichsten 50 Familien ist seit Ausbruch der Pandemie um über 20% gewachsen. Die Vermögensungleichheit, die bereits vor der Pandemie problematisch war, hat weiter zugenommen und wird sich in den nächsten Jahren noch deutlich verschärfen.

Vermögensverteilung in Österreich

Einmalige Vermögensabgabe zur fairen Aufteilung der Krisenkosten

Auch konservative Politiker:innen haben immer wieder Vermögensabgaben gefordert, um als Gesellschaft schwierige Situationen gemeinsam zu bewältigen.
Auch konservative Politiker:innen haben immer wieder Vermögensabgaben gefordert, um als Gesellschaft schwierige Situationen gemeinsam zu bewältigen.

Eine vielversprechende Möglichkeit, um eine faire Aufteilung der Krisenkosten sicherzustellen, ist eine einmalige Sonderabgabe auf hohe Privatvermögen. Vermögensabgaben haben eine lange Tradition und waren meist sehr erfolgreich. Bereits Adam Smith berichtete im 18. Jahrhundert von Schweizer Kantonen, in denen es in Folge von Naturkatastrophen und anderer Krisen üblich war, jeden Haushalt in Relation zur Höhe seines Vermögens einmalig zu besteuern.[1]  

Nach dem Zweiten Weltkrieg gab es einige besonders erfolgreiche Sonderabgaben auf hohe Vermögen, beispielsweise in Japan von 1946-1947 oder im Rahmen der nationalen Solidaritätssteuer, die in Frankreich 1945 beschlossen wurde. Am bekanntesten ist sicherlich der deutsche Lastenausgleich von 1952. In all diesen Fällen profitierte die ganze Gesellschaft, da einerseits Investitionen in wichtige Bereiche des Wiederaufbaus ermöglicht wurden, andererseits die Vermögensungleichheit verkleinert werden konnte.[2]

Viele der ambitioniertesten Vermögensabgaben wurden sogar von konservativen Politiker:innen umgesetzt, so auch im Falle des deutschen Lastenausgleichs unter der Kanzlerschaft von Konrad Adenauer (CDU). Das Argument, es würde sich bei solchen Forderungen um „sozialistische Enteignungsfantasien“ handeln, ist historisch betrachtet nicht haltbar.

Vorteile einer einmaligen Vermögensabgabe auf hohe Privatvermögen

Eine einmalige Vermögensabgabe sollte nicht als Ersatz für die jährliche, allgemeine Vermögensteuer dienen, sondern vielmehr als Ergänzung – um die Vermögensungleichheit rascher zu korrigieren und die faire Verteilung der Krisenkosten sicherzustellen.

Dennoch ist es wichtig, auf einige besondere Vorteile einer einmaligen Vermögensabgabe hinzuweisen. Zunächst einmal sind einmalige Vermögensabgaben aus steuerlicher Perspektive attraktiv, da sie nur in der Vergangenheit erworbenes Vermögen betreffen und zukünftige wirtschaftliche Entscheidungen somit nicht beeinflussen. Auch Steuerflucht und Steuervermeidung können ausgeschlossen werden, da der Stichtag der Vermögensbemessung immer in der Vergangenheit festgesetzt wird. Ein dritter großer Vorteil einer einmaligen Vermögensabgabe besteht in den niedrigen Verwaltungs- und Erhebungskosten, da das Vermögen nur einmalig erfasst und bewertet werden muss. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) schätzt die Befolgungskosten der Abgabepflichtigen (z.B. für Steuerberatung) sowie die Verwaltungskosten für die Finanzbehörden im Rahmen einer aktuellen Modell-Studie auf nur 0,4-0,8% der potenziellen Einnahmen.[3] 

Letztlich ist festzuhalten, dass sowohl Steuern als auch Abgaben auf Vermögen als besonders wachstums- und beschäftigungsfreundlich gelten – vor allem im Vergleich zu Steuern auf Arbeit. Entsprechend wird Österreich von Organisationen wie dem IWF und der OECD seit Jahren empfohlen, die steuerliche Belastung auf Vermögen zu erhöhen und jene auf Arbeit zu reduzieren. Dies ist auch im Hinblick auf gesellschaftliche Ideale wie Chancengleichheit und Leistungsgerechtigkeit wichtig.

Die optimale Gestaltung einer einmaligen Vermögensabgabe

Die Frage nach den geeigneten Steuersätzen und Freibeträgen ist entscheidend, zumal die öffentliche Debatte stark davon beeinflusst wird. Vergangene vermögensbezogene Steuern (wie die Vermögensteuer oder die Erbschaftsteuer) hatten vier entscheidende Schwächen: Die Freibeträge waren zu niedrig, die Steuersätze zu wenig progressiv, die Ausnahmen zu umfangreich und die Ausweichmöglichkeiten vielfältig.

Für den Erfolg einer Vermögensabgabe sind also folgende Faktoren ausschlaggebend: Sowohl die Freibeträge, als auch die Steuersätze sollten aus Gründen der Verteilungsgerechtigkeit und der öffentlichen Akzeptanz hoch angesetzt werden. Konkret würde dies für einen Freibetrag von mindestens zwei Millionen Euro sprechen, wovon lediglich die oberen 1% der Haushalte in Österreich betreffen wären. Die Steuersätze für die größten Vermögen sollten sich im Anbetracht der fortschreitenden Ungleichheit der letzten Jahrzehnte im zweitstelligen Prozentbereich befinden.

Gleichzeitig darf es keine Ausnahmeregelungen geben. Wirtschaftliche Lobbyverbände verbreiten beispielsweise gerne das Märchen, dass Betriebsvermögen ausgenommen werden müssen, um Arbeitsplätze nicht zu gefährden. Jedoch gibt es weder empirische noch theoretisch stichhaltige Argumente für diese Behauptung.[4] Stattdessen würde die Ausnahme von Betriebsvermögen dazu führen, dass die größten Vermögen durch die Ausnahme de facto steuerfrei gestellt und die Vermögensabgabe somit ihren Zweck verfehlen würde.

Zusammengefasst ist eine einmalige Abgabe auf hohe Privatvermögen eine historisch bewährte und effiziente Möglichkeit, um eine faire Verteilung der Krisenkosten sicherzustellen und um die wachsende Vermögenskonzentration zu bremsen. Gemeinsam mit grundlegenden Maßnahmen wie einer Vermögens- und Erbschaftssteuer, sowie einer Finanztransaktionssteuer kann so die wachsende Ungleichheit in der Gesellschaft nachhaltig bekämpft werden.


[1]     Smith (1776), Wohlstand der Nationen, SS. 877-878, Anaconda Verlag (2009), Köln; die einmalige Vermögensabgabe betrug damals 2 Prozent.

[2]     Piketty (2019), Kapital und Ideologie, SS. 556-557, C.H.Beck (2020), München

[3]     Bach (2020), Vermögensabgabe Die Linke. Aufkommen und Verteilungswirkungen, S. 46, DIW Berlin

[4]     https://steuermythen.de/mythen/mythos-16/

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